Wie 20min schreibt:
Er [Stefan Frei] und die Eidgenossenschaft haben am vergangenen Freitag einen Vergleich unterzeichnet. Der Bund zahlt Frei eine einmalige pauschale Zahlung von 50.000 Franken.
Die vom Bund eingeklagten ch-Domains werden innert 90 Tagen auf die Eidgenosschaft übertragen und Frei verzichtet auf eine Klage. Im Gegenzug erhält er das unbeschränkte Nutzungsrecht für die org-Domains www.schweiz.org, www.suisse.org, www.svizzera.org und www.switzerland.org.
Da hat Frei ja ein gutes Geschäft gemacht. Gratulation! Das Prinzip “First come, first served” hat wohl in diesem speziellen Fall gesiegt. Aber selbstverständlich rechtfertigt das nicht alle Formen von Domaingrabbing.
Eine ausführliche Diskussion zu diesem Thema gibts bei Ayom.
(via Ayom)
Ich frage mich, ob Frei nicht hätte mehr rausholen können. Die Schweizer Eidgenossenschaft hätte ja genug Geld auf lager…
Ich finde es durchwegs positiv, dass ein Kompromiss gefunden wurde, anstatt noch Jahre lang zu streiten. Obwohl Domaingrabbing durch diesen Fall nicht gerechtfertigt wird, ist es ein Sieg fuer die Schweizer Domaingrabber.